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Auf zur letzten Reise

Bitte einsteigen: Ihre Wunschanfrage

Mit dem ASB-Ehrenamtsprojekt „Der Wünschewagen“ ermöglichen wir es Fahrgästen mit nur noch absehbarer Lebenserwartung, noch einmal einen letzten Traum in Erfüllung gehen zu lassen. Wir bringen sie an Wunsch-Orte, begleiten sie auf ihren Wunsch-Wegen. Wir möchten, dass unsere Gäste noch einmal berührende Momente erleben können, glücklich sind, Geborgenheit verspüren, große Wertschätzung erfahren und ihre Krankheit und ihr schweres Schicksal für mehrere Stunden vergessen dürfen.

Wer kann eine Wunschfahrtanfrage stellen?

„Der Wünschewagen“ Niedersachsen unterstützt Schwerstkranke und Sterbende dabei, noch einmal an ihren Sehnsuchtsort zu gelangen. Das kann das Meer sein, der geliebte eigene Garten, der Besuch eines Konzertes, eines Fußballspiels oder eine Familienfeier.

Ob kleines Kind, junger Erwachsener oder gestandener Rentner – eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Auch Hautfarbe, Religion oder sozialer Status spielen bei uns keine Rolle. Wichtig ist nur, dass der Fahrgast in Niedersachsen lebt.

Ganz wichtig: Unsere zukünftigen Fahrgäste sollen nicht überrascht werden, sondern sollen selbst entscheiden dürfen, ob sie ihren letzten Wunsch wagen wollen! Deswegen müssen die notwendigen Formulare für die Wunschfahrtanfrage auch vom Reisenden selbst (oder seinem gesetzlichen Betreuer) unterschrieben werden. Wesentliche Voraussetzung für eine Wunschfahrt ist zudem die Zustimmung durch die behandelnden Mediziner:innen des Reisenden, die vorab die Transportfähigkeit durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigen müssen. Sie liegt den Antragsformularen bei (zu finden ganz unten auf dieser Seite).

Wie funktioniert das mit der Wunschfahrtanfrage?

Die Anfrage kann vom Fahrgast selbst, auch von Angehörigen, Freunden oder zum Beispiel dem Pflegepersonal in der Klinik oder dem Hospiz gestellt werden.

Das Wünschewagen-Team ist werktags in der Regel zwischen 7:30 und 13:30 Uhr unter der Telefonnummer 0511 35854-888 oder über das Kontaktformular im Netz unter www.wünschewagen.de erreichbar. Auch über eine  E-Mail an dLqk3A|.Xu%~xogtF6ymvnMHSawQW2]4^&U]#[\BWZ%{enPWidg+Ih!BhW\S/7GC[6KrLANv9 freuen wir uns.

Nach dem Erstkontakt werden die Antragsunterlagen an Sie weitergeleitet. Diese müssen gemeinsam mit den behandelnden Ärzt:innen ausgefüllt und vollständig an das Wünschewagen-Büro zurückgeschickt werden (per E-Mail, per Post oder Fax). Diese Formulare finden Sie auch ganz unten auf dieser Seite.

Sobald alle wichtigen Informationen ausgetauscht wurden, startet das Koordinations-Team mit der Planung der besonderen Reise. Sorgfältig wählen wir die ehrenamtlichen Wunscherfüller:innen aus, die unsere Fahrgäste begleiten. Wir kümmern uns ggf. um Übernachtung am Sehnsuchtsort, eventuelle Tickets oder um barrierefreie Zugänge beispielsweise am Strand – und schnüren so quasi ein „Rundum-sorglos“-Reisepaket.

Wohin darf eine Wunschfahrt gehen?

Das Ziel bestimmt einzig der „Reisende“. Die Ziele unserer Wunschfahrten sind so vielfältig, wie die Menschen selber. Der Wünschewagen fährt auch über Ländergrenzen hinweg. Jedoch sollte das Ziel binnen eines Tages erreicht werden können. Und natürlich sollte die Dauer der Reise den Fahrgast körperlich nicht allzu sehr belasten – schließlich sollen unsere Fahrgäste den Aufenthalt an ihrem Sehnsuchtsort auch noch genießen können.

Wer trägt die Kosten für eine Wunschfahrt?

Alle Kosten für unseren Reisenden und je eine vertraute Begleitperson übernimmt der ASB. Im Schnitt rechnen wir mit Kosten pro Wunschfahrt zwischen 500 und 700 Euro. Natürlich müssen auch unsere ehrenamtlichen Wunscherfüller:innen nichts bezahlen.

Das Projekt "Der Wünschewagen" finanziert sich ausschließlich aus Spenden, Eigenmitteln und durch unsere ASB-Mitglieder. Außerdem wird unser Herzensprojekt durch den freiwilligen Einsatz ehrenamtlicher Zeitspender:innen getragen.

Wer darf als Begleitperson unserer Gäste an Bord des Wünschewagens mitfahren?

Willkommen in unserem Wünschewagen ist immer eine vertraute Begleitperson – also beispielsweise der Lebenspartner, die beste Freundin, das Enkelkind oder eine lieb gewonnene Pflegekraft. Sogar gut erzogene Hunde dürfen bei uns mit auf Reise gehen.

Kann man eine Wunschfahrt mit einer Übernachtung verbinden?

Die Wunschfahrt wird von uns immer ganz individuell geplant und mit unserem Fahrgast, seiner Familie, den Pflegekräften und Medizinern abgesprochen.

Wenn der Gesundheitszustand oder aber auch die lange Anfahrt eine Übernachtung notwendig machen, planen wir gerne Übernachtung(en) in einem Hotel mit ein. Um die Buchung und Auswahl des Quartiers kümmern wir uns.

Was muss mitgenommen werden? Wie viel Gepäck kann mitgenommen werden?

Am Tag der Wunschfahrt werden bei Bedarf die Medikamente, notwendige Hilfsmittel und (wenn vorhanden) die Patientenverfügung im Original mitgenommen.

Wird während der Wunschfahrt übernachtet, ist für leichtes Gepäck an Bord des Wünschewagen auch noch Platz. Bitte beachten: Dies muss unbedingt gut verschlossen sein und sich während der Reise sicher verstauen lassen.

Wie ist der Wünschewagen ausgestattet?

Unser Wünschewagen – ein Krankenwagen „in gemütlich“ – ist ganz auf die besonderen Bedürfnisse unserer besonderen Fahrgäste abgestimmt und bringt sie sicher und komfortabel ans Reiseziel.

Neben der modernen notfallmedizinischen Ausstattung verfügt der Wünschewagen aber eben auch über spezielle Stoßdämpfer, eine Musik- und TV-Anlage, ein besonderes Lichtkonzept, behagliche Sternenbettwäsche, Blumen und eine Kühltruhe für Medikamente und Getränke. Unsere Fahrgäste sollen sich so wohl wie möglich fühlen. Sie können liegend oder sitzend gefahren werden. Dank der großen Panoramafenster kann der Wunschweg von ihnen bereits unterwegs genossen werden.

Hier geht es zum Antragsformular

Funktioniert so: Ausdrucken, ausfüllen, abschicken. Per Post an: 

"Der Wünschewagen" Niedersachsen
c/o ASB Hannover
Petersstraße 1-2
30165 Hannover

oder einscannen per Mail senden an: dLqk3A|.Xu%~xogtF6ymvnMHSawQW2]4^&U]#[\BWZ%{enPWidg+Ih!BhW\S/7GC[6KrLANv9 oder per Fax an 0511 35854-32.

Wünschewagen Anfrage