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Rettungsdienst

Verschärfte Strafen für Rettungsgassen-Blockierer: Pläne auf Eis

Berlin/Hemmingen. Wer bei Stau die Rettungsgasse blockiert, soll künftig mit hohen Bußgeldern rechnen müssen. Am 7. Juli wollte der Bundesrat das beschließen. Doch die Bundesregierung hat den Entwurf kurzfristig zurückgezogen. Der ASB Niedersachsen drängt auf eine Umsetzung noch vor der Bundestagswahl.

Bei jedem Stau muss die Rettungsgasse sofort gebildet werden — und nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug kommt.

Die Weichen waren bereits acht Wochen zuvor gestellt worden: Im Mai wurde die vorsätzliche "Behinderung von hilfeleistenden Personen" grundsätzlich unter Strafe gestellt. Dazu gehört auch das Gaffen am Unfallort.

Am vergangenen Freitag sollte der Bundesrat anhand des Entwurfs der Bundesregierung nun das Straßenverkehrsrecht ändern. Der Entwurf sah eine Erhöhung des Bußgelds von jetzt nur 20 Euro auf dann 55 bis 115 Euro vor. Zwei Tage vor der Sitzung jedoch zog ihn die Bundesregierung zurück; die Behinderung von Rettungskräften müsse noch schärfer geahndet werden — nämlich mit bis zu 320 Euro Bußgeld.

Aktuelle Fälle hatten den Druck erhöht

Kurz vor dem Bundesrats-Termin am Freitag hatte das Thema Rettungsgasse wieder in einem besonders schweren Fall traurige Aktualität gewonnen: bei dem Busunglück am 3. Juli auf der A9 in Nordbayern mit 18 Toten und 30 Verletzten. Große Feuerwehrfahrzeuge konnten erst mit Verzögerung zur Unfallstelle durchdringen, weil keine ausreichende Rettungsgasse zustande kam. Überdies hatten laut bayerischem Verkehrsministerium Gaffer auf der Gegenfahrbahn fast weitere Unfälle verschuldet.

Zudem war am 6. Juli auf der A59 ein Geländewagen auf einen Abschleppwagen aufgefahren, der an einer Unfallstelle zur Bergung eingesetzt war. Der SUV-Fahrer wollte besonders schnell am Stau vorbeiziehen und nutzte dafür die Rettungsgasse.

Länder sprechen sich für noch höhere Strafen und mehr Aufklärung aus

Der Bundesrat formulierte am Freitag einen Entschließungsantrag aller Länder, in der er sich für Fahrverbote und mindestens 200 Euro Bußgeld ausspricht. Der Rahmen orientiert sich an Rotlichtverstößen. Auch fordern die Länder, nicht nur vorsätzliche, sondern auch fahrlässige Verstöße härter zu ahnden. Außerdem müsse auf bundesweit einheitlichen Schildern und Infotafeln auf die Bedeutung der Rettungsgasse aufmerksam gemacht werden.

In dieser Wahlperiode könnte der Bundesrat einen überarbeiteten Verordnungsentwurf nach der Sommerpause nur noch am 22. September behandeln. Ob das Thema dann noch auf der Tagesordnung landet, ist unklar.

ASB: Beschluss noch vor der Wahl ist wichtig

Die politische Initiative zu den Änderungen war aus Niedersachsen gekommen. Hier wirbt auch der ASB schon lange für die Rettungsgasse. Rettungskräfte erleben immer wieder, dass sie einfach nicht durchkommen — und das, wenn jede Sekunde zählt. "Jede Minute Verzögerung kann Menschenleben kosten", so Landesgeschäftsführer Hans Dieter Wollborn. "Wir begrüßen die geplanten Maßnahmen sehr. Jedoch ist es nun auch wichtig, dass der Bundesrat sie am 22. September beschließt, anstatt dass dieses lebenswichtige Thema in der neuen Legislaturperiode neu angegangen werden muss."

Foto Rettungsgasse: By TypeZero (Own work) [CC BY-SA 4.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)], via Wikimedia Commons

Und so geht das "Zusammenrücken" für die Rettungsgasse:

  • Bitte helfen Sie mit, bei jedem Stau sofort in der Mitte der Fahrbahn eine Gasse zu bilden. Warten Sie nicht, bis ein Einsatzfahrzeug kommt!
  • Wenn es drei Spuren gibt, wird die Rettungsgasse zwischen der linken und der mittleren Spur gebildet. Wer dabei auf der rechten Spur unterwegs ist, muss ebenfalls mitdenken und Platz machen - wenn nötig, auch auf den Standstreifen ausweichen.
  • Halten Sie immer genügend Abstand zum Vordermann, um anderen Fahrern Platz zum Rangieren zu geben, falls es nötig wird.
  • Wenn ein Einsatzfahrzeug durchgefahren ist, schließen Sie die Rettungsgasse nicht, denn oft folgen weitere. Besonders schlimm ist es, wenn Autofahrer sich an Rettungswagen "dranhängen" und hinterherfahren — das passiert leider immer wieder!
  • Denken Sie auch im Stadtverkehr daran, z.B. an roten Ampeln, dass jederzeit ein Rettungswagen kommen kann.

Seien Sie ein Vorbild für Andere. Je mehr Autofahrer sich richtig verhalten, desto eher kommen hartnäckige Rettungsgassen-Blockierer ins Grübeln.

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