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Wunschfahrt-Absagen wegen Corona

ASB-Wünschewagen bleibt vorerst in der Garage

Das Coronavirus stellt derzeit das gesamte öffentliche Leben auf den Kopf. Es betrifft die Sozialkontakte eines jeden Einzelnen, macht in Niedersachsen vielerorts bereits ein Besuchsverbot von Krankenhäusern notwendig, sorgt für Einschränkungen in der Wirtschaft, im Schulbetrieb und in der Kinderbetreuung. Und führt nun auch dazu, dass es vorerst bis zum 15.4. 2020 keine Wunschfahrten Sterbenskranker mit dem niedersächsischen „Der Wünschewagen“ vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) geben wird.

„Dieser Schritt fällt uns schwer. Denn natürlich wissen wir, dass deshalb viele letzte Herzenswünsche unserer todkranken Fahrgäste nicht mehr in Erfüllung gehen können. Allerdings ist es unser Anspruch, dass jede Wunschfahrt durch qualifizierte ehrenamtliche Helfer begleitet wird, die über medizinisches oder pflegerisches Fachwissen verfügen, als Krankenschwester, Notfallsanitäter, Mediziner oder im Hospiz arbeiten – wichtige Berufsgruppen also, die gerade jetzt in der Corona-Krise im Gesundheitswesen dringend gebraucht werden“, sagt Wünschewagen-Sprecherin Julia-Marie Meisenburg.

Weil alte und chronisch kranke Menschen besonders durch eine Ansteckung mit dem Coronavirus bedroht sind, dient der Beschluss, der in Rücksprache mit dem ASB-Landesverband Niedersachsen e.V. getroffen wurde, natürlich auch dem Schutz der Fahrgäste, sowie deren Angehörigen und Mitpatienten in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Hospizen. Der Wunschfahrtstopp gilt in Niedersachsen ab sofort und vorerst bis zum 15. April 2020. Meisenburg: „Wir als Hilfsorganisation wollen mit dieser Maßnahme auch die Behörden in ihren wichtigen Bemühungen unterstützen, die Ausbreitung der Corona-Pandemie schnellstmöglich einzudämmen.“