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ASB begrüßt Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Mehr Rechtssicherheit für den Rettungsdienst

Ein Aufatmen geht durch die Reihen der Rettungsdienst-Mitarbeiter. Ende Januar wurde die Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) vom Bundestag verabschiedet. Im Februar tritt sie voraussichtlich in Kraft.

Die Erleichterung ist Ihr anzusehen: So wie Anna Krebstekies geht es vielen Mitarbeitern im Rettungsdienst. Sie sind erleichtert, dass das Gesetz Ihnen mehr Rechtssicherheit gibt.

Foto: ASB Nienburg

Nach der neuen Fassung des Notfallsanitätergesetzes dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bis zum Eintreffen eines Notarztes heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, wenn dies erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei Patienten zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen gehört zum Beispiel die Gabe von bestimmten Medikamenten, die bisher allein Ärzten vorbehalten war.

Gelerntes darf jetzt angewendet werden.

„Die Gesetzesänderung ist eine erhebliche Entlastung für unsere Rettungskräfte,“ freute sich ASB-Geschäftsführer und Landesausbildungsleiter Jens Sewohl. Im Landkreis Nienburg sei man in der glücklichen Lage vor allem bei der notärztlichen Versorgung gut aufgestellt zu sein, so Sewohl.
„Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass für einen Patienten, der sich in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, nicht sofort ein Notarzt vor Ort sein kann,“ erklärt er. Dann müssen die Notfallsanitäter handeln und gegebenenfalls Maßnahmen durchführen, die sie zwar gelernt haben und beherrschen, die aber dem Notarzt vorbehalten waren. Die Retter arbeiteten damit bisher in einem rechtlichen Graubereich und mussten im schlimmsten Fall mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Mit dieser Anpassung habe man dem vor bereits sechs Jahren neu eingeführten Berufsbild des Notfallsanitäters und der dazugehörigen Neustrukturierung der Rettungsdienstausbildung endlich Rechnung getragen und etwas, dass tagtäglich geschieht normiert, so Sewohl.

Die Mühe des ASB hat sich gelohnt.

Der ASB setzt sich seit langem vehement dafür ein, dass Notfallsanitäter die heilkundlichen Maßnahmen, die sie gelernt haben und beherrschen, auch rechtssicher anwenden können. Im Rahmen seiner Kampagne „Schluss mit dem Misstrauen: #rechtssicherheitfürretter“ hatten Samariter in den letzten Wochen mit Video-Statements und Anschreiben an die Bundestagsabgeordneten nachdrücklich für ihr Anliegen geworben. „Wir haben wiederholt nichts anderes gefordert als die rechtliche Normierung eines tagtäglichen Vorgangs“, erklärt der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein.

Erfolgreich, wie die aktuelle Beschlussfassung bestätigt.